Verleihungsordnung Dr. Tyczka-Energiepreis
Präambel
Die Stiftung und Auslobung des „Dr. Tyczka-Energiepreises“ wurde am 27.04.1994 im Rahmen einer gemeinsamen Festveranstaltung mit der Hochschule Zittau / Görlitz (FH) und anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Hauses Tyczka durch den Firmeninhaber, Dr. Hans-Wolfgang Tyczka, verkündet. Dieser Preis soll bestimmungsgemäß für herausragende, innovative und förderungswürdige Leistungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der effizienten und umweltschonenden Nutzung von Energie verliehen werden. Ausgelobt wird der Dr. Tyczka-Energiepreis von der Tyczka Energie Stiftung in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München und der Hochschule Zittau / Görlitz (FH).
§ 1 – Dotierung
Der Dr. Tyczka-Energiepreis ist mit 5.000,00 Euro dotiert. Die Verleihung des Preises erfolgt in der Regel jährlich in geeigneter Form und würdigem Rahmen nach Abstimmung zwischen dem Vorstand der Tyczka Energie Stiftung und den Hochschulen.
§ 2 – Ziele
Der Dr. Tyczka-Energiepreis hat das Ziel, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf den Gebieten der Energiegewinnung und –anwendung, der Energietechnik und einer umweltschonenden Energieversorgung zu würdigen und zu prämieren. Als förderungswürdig gelten dabei auch innovative Ideen und Vorschläge, deren inhaltliche Schwerpunkte u.a. abzielen auf:
- Rationelle Energienutzung und Effizienzsteigerung
- Neue Energietechnologien
- Erweiterung praktikabler Energieanwendungen
- Energetischer Einsatz von Gasen (auch Flüssiggas) auch in Kopplung mit erneuerbaren Energien
- Erhöhung der Sicherheit und Anwendungsfreundlichkeit
- Senkung der Immissionen durch neue Energie- und Wärmeverteilungssysteme
- Maßnahmen zum Klimaschutz
§ 3 – Bewertungsgrundsätze
Grundsätze für die Beurteilung eingereichter Bewerbungen sollen technische, ökonomische und ökologische Aspekte sein. Deshalb spielen u.a. folgende Kriterien bei der Bewertung eine Rolle:
- Fachliche Leistung des Vorschlags und seine Zuordnung zum Zielgebiet nach § 2
- Wissenschaftliche, technische oder praktische Bedeutung sowie der Innovationsgrad der vorgestellten Erkenntnisse
- Praktische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit bzw. Verwertung des Vorschlages
- Nutzen für die Energieversorgungsunternehmen und Nutzen für die Energieverbraucher in Privathaushalten, Gewerbe und Industrie
- Sparsamkeit und Optimierung des Energieverbrauchs
- Umweltverträglichkeit
§ 4 – Teilnehmer
Mit dem Dr. Tyczka-Energiepreis können Einzelpersonen jeder Fachrichtung, Absolventen sowie Doktoranden an Hochschulen, Fachhochschulen und anderen Lehreinrichtungen, aber auch MitarbeiterInnen aus Handwerk, Gewerbe und Industrie ausgezeichnet werden, die entsprechende Leistungen oder Entwicklungen im Rahmen der Zielsetzung vorlegen. Auch sonstige interessierte Gemeinschaften, Institutionen und Interessenverbände sowie Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft mit Sitz in Europa können Preisträger sein. Darüber hinaus richtet sich der Dr. Tyczka-Energiepreis auch an alle Personen, die in der Forschung und Entwicklung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen tätig sind und deren Forschungsarbeiten den Ausschreibungsbedingungen in übertragener Form entsprechen. Es liegt ganz im Interesse der Initiatoren dieses Preises, wenn die Verleihung auch an jugendliche Preisträger erfolgt und damit zur Förderung der jüngeren Generation und des wissenschaftlichen Nachwuchses beiträgt. Ausgeschlossen sollen öffentlich ausgeschriebene Forschungs- und Entwicklungsprojekte gleicher Zielsetzung sein, wenn diese bereits staatliche oder öffentliche Zuschüsse erfahren.
§ 5 – Bewerbungseinreichung
Bewerbungen um den ausgelobten Dr. Tyczka-Energiepreis sind bei der Geschäftsstelle des Dr. Tyczka-Energiepreises mit ausschreibungsgerechten Unterlagen einzureichen. Inhalt, Form und Abgabezeitpunkt der einzureichenden Unterlagen sind der jeweils gültigen Ausschreibung zu entnehmen. Mit der Einreichung der Unterlagen wird diese Ordnung über die Preisverleihung anerkannt.
§ 6 – Jury
Die Entscheidung über die Preisverleihung erfolgt durch eine Jury, die von dem Vorstand der Tyczka Energie Stiftung bestellt wird. Die Jury soll aus fünf Mitgliedern bestehen, darunter je einem Vertreter der Technischen Universität München und der Hochschule Zittau / Görlitz (FH). Den Vorsitz der Jury übernimmt der Vorstand der Tyczka Energie Stiftung. Die Jury fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit wird das Votum des Vorsitzenden doppelt gewertet. Die Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das von dem Vorsitzenden der Jury zu unterfertigen ist. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes kann der Vorstand der Tyczka Energie Stiftung die Preisverleihung für eine Periode aussetzen, den Dotierungsbetrag aufteilen oder für die nächstfolgende Verleihung vortragen.
§ 7 – Änderung der Verleihungsordnung und Gültigkeit
Die Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Ordnung über die Verleihung des Dr. Tyczka-Energiepreises bedarf der Zustimmung des Stifters und der Tyczka Energie Stiftung. Die Verleihungsordnung tritt am 01. Juli 2007 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Ordnung über die Verleihung des Dr. Tyczka-Energiepreises. Sie ist unbefristet gültig.