Effizienzlabel: Kennzeichnungspflicht für alte Heizungen

16.01.2018

Seit Jahresbeginn müssen alle Heizungsanlagen, die vor 1994 gebaut wurden, mit einem Effizienzlabel versehen werden.

Die Kennzeichnung solcher Heiz-Oldies übernimmt der Heizungsinstallateur bei der nächsten Wartung oder der Schornsteinfeger beim seinem nächsten Besuch. So sollen Heizungsbesitzer auf einen Blick erkennen können, wie ineffizient Heizanlagen dieser Altersklassen arbeiten. Bereits seit 1. Januar 2017 müssen Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, mit dem Effizienzlabel gekennzeichnet werden.
Der Modernisierungsstau in deutschen Heizungskellern ist groß: Mehr als 14 Millionen Heizanlagen sind älter als 25 Jahre und somit vollkommen veraltet. Durch den Umstieg auf ein modernes Heizsystem, das zum Beispiel Flüssiggas-Brennwerttechnik und Solarthermie miteinander kombiniert, lässt sich der Energieverbrauch, Luftschadstoffe und Klimagase um etwa ein Drittel und mehr reduzieren. Der Staat fördert den Einbau von neuen Flüssiggas-Brennwertheizungen über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mehr Informationen finden Sie hier:

www.bafa.de

Privatkunden: 08171 627-478
Gewerbe- und Industriekunden: 08171 627-454
Zählerkunden: 08171 627-961
Flaschengas: 08171 627-460
E-Mail: info@tyczka.de