Alte Energieausweise laufen ab

03.04.2019

Alles im grünen Bereich?

Sparwunder oder Kostenfalle, das verrät der Energieausweis einer Immobilie. Seit der Einführung gibt es verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise. Für Neubauten ist nur der Bedarfsausweis zulässig, ebenso für Immobilien mit bis zu vier Wohnungen, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Eigentümer anderer Häuser können frei wählen, für welche Variante sie sich entscheiden. Bis 1. Oktober 2008 hatten Immobilienbesitzer die freie Wahl, viele sicherten sich damals den günstigeren Verbrauchsausweis. Nach zehn Jahren Gültigkeit laufen diese Ausweise nun ab.

Eigentümer benötigen nur dann einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Sie müssen das Dokument spätestens dann vorzeigen, wenn Kauf- oder Mietinteressenten das Haus oder die Wohnung besichtigen.

Auch wer eine Anzeige in kommerziellen Medien wie Tageszeitungen oder Internetplattformen schaltet, muss bestimmte Fakten aus dem Energieausweis angeben: Ausweisart, Energiebedarf/-verbrauch, Heizenergieträger, Baujahr der Immobilie und – bei ab Mai 2014 ausgestellten Ausweisen – die Effizienzklasse.

Verbrauchsausweise gibt es bereits für unter 100 Euro und lassen sich relativ schnell anhand von Verbrauchsdaten ausstellen. Die bedarfsorientierte Variante kostet wegen des höheren Aufwands für ein Ein- bis Zweifamilienhaus etwa 400 Euro oder mehr: Ein Experte macht eine energetische Bestandsaufnahme des Gebäudes und errechnet anschließend aus den Daten den zu erwartenden Energiebedarf.

Eigentümer eines Baudenkmals oder einer Immobilie mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche brauchen übrigens keinen Energieausweis

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