BAFA ändert Förderrichtlinien: Erst Antrag, dann Zuschuss
12.09.2017
Private Bauherren und Sanierer konnten bisher die Anträge für einen Zuschuss aus den Förderprogrammen im Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch nach Installation ihrer neuen Flüssiggasheizung, Gaswärmepumpe oder Solarthermieanlage stellen.
Ab 1.1.2018 gilt für alle BAFA-Zuschüsse: Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme. Darunter ist zum Beispiel der Vertragsschluss mit dem Installateur zu verstehen, dessen Beauftragung oder auch der Abschluss eines Contractingvertrages. Verträge dürfen künftig erst geschlossen werden, wenn der Antrag gestellt ist, das heißt wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch schon vor Antragstellung erbracht werden. Antragsteller die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen, können die Förderung noch nachträglich beantragen.
Mehr Infos finden Sie hier: www.bafa.de