Energieeffizienzberatung: Mehr Experten dürfen Förderprogramme beantragen
13.11.2017Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat für seine Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ (bislang: Vor-Ort-Beratung) und „Energieberatung im Mittelstand“ den Kreis der Energieberater erweitert.
Künftig können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange diese die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Mit der geänderten Richtlinie werden alle Energieberater gleichgestellt, die neutral und objektiv beraten können und das in einer Eigenerklärung zusichern. In der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes muss jeder Berater außerdem sein Beschäftigungsverhältnis angeben. Damit können jetzt auch Kunden staatliche Förderung beantragen, die eine Energieberatung durch Fachkräfte eines Energieversorgers wie zum Beispiel Tyczka Energy erhalten.
Mehr Infos erhalten Sie hier: