Flüssiggas als Alternative: Ab 2018 keine Öltanks mehr in Hochwassergebieten

28.07.2017

Bei Hochwasser werden 70 Prozent der Gebäudeschäden durch austretendes Heizöl verursacht.

Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt das Wasserhaushaltsgesetz verschärft: Ab 5. Januar 2018 dürfen in Hochwassergebieten keine neuen Heizöltanks mehr installiert werden, bereits bestehende Tanks müssen hochwassersicher nachgerüstet werden. Als Alternative zu einer kostspieligen und aufwändigen Nachrüstung bietet sich der Umstieg auf den Energieträger Flüssiggas an. Flüssiggas ist nicht wassergefährdend, wird wie Heizöl in Tankwagen geliefert und kommt besonders in Gebieten ohne Erdgas- und Fernwärmenetzen zum Einsatz. Außerdem setzt Flüssiggas im Vergleich zu Heizöl bei der Verbrennung deutlich weniger CO2-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen frei.
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http://www.dvfg.de/aktuelles/pressebereich/pressemeldung/2017/7/27/verschaerfungen-beim-hochwasserschutz-fluessiggas-heizung-wird-noch-attraktiver-fuer-heizoel-kunden/

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