Flüssiggas beim Zelten, Camping und Outdoor

30.05.2018

Gaskartuschen liefern mobile Energie

Licht und warmes Essen: Draußen in der Natur braucht es manchmal wenig, um glücklich zu sein! Für beides sorgen Campingkocher und Gaslampen, betrieben mit Flüssiggas aus handlichen Kartuschen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) erklärt, was Nutzer über die richtige Handhabung mit den mobilen Energiespendern wissen sollten. Denn schon beim Gerätekauf lohnt sich die Überlegung, welche Kartuschenart den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.

Je nach Modell liefern Stech-, Schraub- und Ventilkartuschen die Energie für Campingleuchte und -kocher. Stechkartuschen sind die preisgünstigste Variante. Beim Einsetzen in das Gerät werden sie mit einem Dorn angebohrt, dank einer Gummidichtung tritt dabei kein Flüssiggas aus. Allerdings dürfen sie erst wieder vom Gerät getrennt werden, wenn sie vollständig leer sind. Wer sein Zelt also am nächsten Tag woanders aufschlagen will, muss Gerät und Kartusche zusammen verbunden transportieren.

Schraubkartuschen dagegen können dank eines selbstschließenden Ventils sicher und beliebig oft von Kocher oder Lampe getrennt und wieder angeschraubt werden. Auch Ventilkartuschen, die gesteckt statt geschraubt werden, lassen sich mit ihrem sicher schließenden Bajonettventil ebenfalls wieder abmontieren und getrennt vom Gerät transportieren. Nachteil: Ventilkartuschen sind wenig verbreitet, ein Ersatz manchmal schwierig zu bekommen.

Beim Umgang mit Flüssiggaskartuschen darauf achten, dass diese und die angeschlossenen Geräte nicht für längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Die Behälter stehen unter Druck und können bei zu starker Hitze bersten. Auch beim Transport im Auto die Kartuschen immer im Schatten verstauen.

Erst wenn die Flammen von Lampe oder Kocher von selbst erlöschen, sind die Kartuschen vollständig leer. Dann zeigt ein Blick darauf den Weg zur richtigen Entsorgung: Mit dem „Grünen Punkt“ wandern leere Kartuschen in den gelben Sack und die gelbe Tonne. Alle nicht entsprechend gekennzeichneten oder nicht vollständig entleerten Behälter beim örtlichen Wertstoffhof abgeben.

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