Förderung: Zuschuss zum Schutz vor Einbrechern
02.08.2017
Die KfW-Förderbank hat die Fördermindestgrenze für Zuschüsse bei Investitionen zum Einbruchschutz gesenkt.
Immobilieneigentümer und Mieter bekommen einen Zehn-Prozent-Zuschuss für den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster sowie anderer Schutzmaßnahmen nun bereits ab einer Investitionssumme von 500 Euro statt wie bisher erst ab 2.000 Euro.
Mehr Infos finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/