Mieterstromgesetz in Kraft: Sonnenstrom für alle
23.08.2017
Das Mieterstromgesetz ist in Kraft getreten.
Ziel der jüngst vom Bundestag verabschiedeten neuen Förderung ist es, mithilfe eines Zuschlags von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde Photovoltaikanlagen auch für Mieter interessant zu machen. Gelingt dies, könnte die neue Förderung in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen. Der neue Mieterstromzuschlag darf erst nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden, was in wenigen Wochen erwartet wird. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat ein Informationsblatt herausgegeben, das ausführlich alle Neuerungen erklärt, die das Gesetz mit sich bringt.
Infos zum Gesetz:
http://bit.ly/2wmFbHj
Merkblatt:
https://www.pv-mieterstrom.de/wp-content/uploads/2016/11/PV_Financing_Mieterstrom.pdf