Vor dem Campingurlaub zum Gasanlagen-Check

02.05.2018

Jetzt im Frühling werden Wohnmobile und Wohnwagen wieder für den Campingurlaub startklar gemacht. Meist sorgt Flüssiggas in den Fahrzeugen für Wärme sowie Energie zum Kochen und für den Kühlschrank.

Was viele Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer nicht wissen: Die Flüssiggasanlage an Bord muss alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Wann die Anlage zuletzt kontrolliert wurde, darüber gibt die Prüfbescheinigung – oft nur gelbes Prüfbuch genannt – oder die sogenannte G 607-Prüfplakette Auskunft.

Eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung gilt als erheblicher Mangel, bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf dann keine HU-Prüfplakette zugeteilt werden.

Auch Campingplatzbetreiber verlangen häufig den Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung für die im Wohnmobil oder Wohnwagen installierte Flüssiggasanlage. Für einen entspannten Start in den Campingurlaub sollten Campingfreunde den Pflichttermin zur Anlagenprüfung also frühzeitig einplanen.

Ein zertifizierter Sachkundiger in der Nähe lässt sich ganz einfach über das Internet finden.

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Privatkunden: 08171 627-478
Gewerbe- und Industriekunden: 08171 627-454
Zählerkunden: 08171 627-961
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