Betriebssicherheitsverordnung

EX-Dokumente nach § 6 BetrSichV

Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurden europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Für Treibgastankstellen, die vor dem 03.10.2002 erstellt worden sind, hat der Betreiber bis zum 31.12.2005 die EX-Dokumente nachträglich zu erstellen. Dies ist für den Betrieb der Anlage zwingend erforderlich!

Damit sind Sie als Arbeitgeber und gleichzeitig als Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen aufgerufen, sicherheitsrelevante Maßnahmen selbst zu steuern. Das beinhaltet u.a. das Erstellen eines EX-Dokuments für Ihre MOTOGAS-Tankstelle.

Auch Flüssiggas-Flaschenlager unterliegen der BetrSichV. Demzufolge muss ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung (bereits bei Beschäftigung von 1 Mitarbeiter) erstellt werden. Das EX-Dokument ist grundsätzlich erforderlich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflicht, indem wir Ihnen Muster-Dokumente kostenlos zur Verfügung stellen. Sie müssen nur noch Ihre spezifischen Daten einfügen.

Privatkunden: 08171 627-478
Gewerbe- und Industriekunden: 08171 627-454
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